STADTSANIERUNG Förderverfahren
Die Vergabe von Städtebaufördermitteln in Freiberg erfolgt unter wesentlicher Berücksichtigung folgender Kriterien: Das Grundstück liegt im Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet, Übereinstimmung des Vorhabens mit dem bestätigten Rahmenplan für die Freiberger Altstadt; Erhaltung und Förderung der Wohnnutzung in der Altstadt; städtebauliche Bedeutung der Maßnahme; Unrentierlichkeit der Sanierungsmaßnahme (nicht deckbare Finanzierungslücke zwischen Eigen-/Fremdkapital und den Gesamtkosten der Maßnahme). Beratung beim Sanierungsträger Vor-Ort-Besichtigung Antragstellung Beantragung erforderlicher Genehmigungen bei der Stadt Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn Prüfung der Unterlagen und Genehmigungen Durchführung der Unrentierlichkeitsberechnung Erarbeitung Fördervorschlag Entscheidung Arbeitsgruppe Stadtsanierung Entscheidung durch zuständiges Gremium der Stadt Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Bauherr und Stadt Durchführung der Maßnahmen Einreichen prüfungsfähiger Unterlagen für Abrechnung Nach Abschluss der Maßnahme Prüfung der Fördermittelverwendung

Stadtbau Freiberg GmbH • Beuststraße 1 • 09599 Freiberg • Telefon: 03731 - 3960-0

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