STADTSANIERUNG
Förderverfahren
Die Vergabe von Städtebaufördermitteln in Freiberg erfolgt unter wesentlicher Berücksichtigung folgender Kriterien:
Das Grundstück liegt im Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet, Übereinstimmung des Vorhabens mit dem bestätigten
Rahmenplan für die Freiberger Altstadt; Erhaltung und Förderung der Wohnnutzung in der Altstadt; städtebauliche
Bedeutung der Maßnahme; Unrentierlichkeit der Sanierungsmaßnahme (nicht deckbare Finanzierungslücke zwischen
Eigen-/Fremdkapital und den Gesamtkosten der Maßnahme).
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Beratung beim Sanierungsträger
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Vor-Ort-Besichtigung
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Antragstellung
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Beantragung erforderlicher Genehmigungen bei der Stadt
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Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn
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Prüfung der Unterlagen und Genehmigungen
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Durchführung der Unrentierlichkeitsberechnung
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Erarbeitung Fördervorschlag
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Entscheidung Arbeitsgruppe Stadtsanierung
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Entscheidung durch zuständiges Gremium der Stadt
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Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Bauherr und Stadt
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Durchführung der Maßnahmen
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Einreichen prüfungsfähiger Unterlagen für Abrechnung
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Nach Abschluss der Maßnahme Prüfung der Fördermittelverwendung
Stadtbau Freiberg GmbH • Beuststraße 1 • 09599 Freiberg • Telefon: 03731 - 3960-0
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Stadtmauer / Ringanlagen